Bauten
Ein Einfamilienhaus ist der Bau für Wohnen, der mit seiner Baugestaltung den Anforderungen an Familienwohnen entsprechen und in dem mehr als ein Hälfte der Bodenfläche des Zimmers und der Räume für Wohnen bestimmt wird. Ein Einfamilienhaus kann am höchsten drei Einzelwohnungen, zwei Obergeschosse und ein Untergrundgeschoss und ein Dachboden haben.Ein Wohngrundstück das für Bebauung ein Einfamilienhaus bestimmt wird, muss mit seinen Eigenschaften, besonders mit Lage, Form, Größe und Grundverhältnis die praktische und ökonomische Realisierung ermöglichen. Der Einfamilienhausbau muss an kommunales öffentliches Wasserwerk, Kanalisation und Verteilung der elektrischen Energie angekoppelt wird, sofern die Kapazitäten dieser Netze in dem Ort ausreichend sind. Nach Bedarf werden die Bauten eventuell an andere Energienetze angekoppelt. Die Weise der Ankopplung ermittelt man nach den Anforderungen der zuständigen befugten Organisation. Der Bauwerber muss ausweisen, dass er der Grundstückseigentümer ist, respektive dass er ein anderes Recht hat, das ihn den beanspruchten Bau zu einrichten berechtigen. Der Dokument, mit dem dieses Recht ausgewiesen wird, der aktuelle Auszug aus dem Kataster der Liegenschaften ist, meistens nicht älter als zwei Monate. Bei anderem Recht versteht man besonders Bestandvertrag, Kaufvorvertrag, das Recht das der Dienstbarkeit entspricht. Zum Aufbau des Einfamilienhauses brauchen der Bauwerber der Bebauungsentscheid und die Baugenehmigung.Die Grundtypen der Einfamilienhäuser sind:1)Mauerwerksbauten 2)Montiert bauten3)Montiert Holzhausbauten.